Seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 berate und vertrete ich fast ausschließlich auf dem Gebiet des gesamten Erbrechts einschließlich der vorweggenommenen Erbfolge und der hiermit in Bezug stehenden Rechtsgebiete wie insbesondere Schenkungsrecht und Gesellschaftsrecht. Das zivilrechtlich dominierte Erbschaftsteuerrecht und Schenkungsteuerrecht gehört ebenfalls zu meinem Leistungsspektrum. Mein besonderes Interesse gilt dem Pflichtteilsrecht, dem Recht der Erbengemeinschaft sowie den Ansprüchen der Vertrags- und Schlusserben wegen missbräuchlicher Schenkungen.
Die Grundlagen für die vertiefte Beschäftigung mit dem Recht der Nachfolge habe ich bereits im Studium gelegt und seither kontinuierlich vertieft. Hierbei bin ich wissenschaftlich aktiv, was schon vom BGH (Urteil vom 18.7.2007 – XII ZR 64/05, NJW 2007, 3207, 3209) zustimmend aufgegriffen wurde.
Meine Arbeitsmaxime ist Gründlichkeit, Verlässlichkeit sowie gewissenhafte wissenschaftlich vertiefte, aber dennoch stets praxisorientierte Arbeit. Die Kenntnis der aktuellen Rechtslage in Rechtsprechung und Literatur ist mein Selbstverständnis.
Profitieren auch Sie bei Ihrem Anliegen von meiner fundierten und langjährigen Praxiserfahrung!
Daher freue ich mich auf Ihre erfolgreiche außergerichtliche und gerichtliche Vertretung.
Dr. Andreas Schindler, LL.M.
Dr. jur. Andreas Schindler, LL.M.
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